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de 12/2009 zurück
Praxisproblem-Datenbank

Leitungsverlegung im Treppenhaus eines Zweifamilienhauses

LBO, Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen, MLAR

Fragestellung

Meine Frage bezieht sich auf eine Leitungsanlage in einem Zweifamilienhaus mit Mansardenwohnung. Wir wollen im Treppenhaus unterhalb der aus Holz bestehenden Treppe ein flammwidriges PVC-Rohr vom EG bis in die Mansardenwohnung aufputz verlegen. Es soll vier NYM-Leitungen 3 x 1,5 aufnehmen. Diese Leitungen sind geschützt durch einen 30-mA-FI-Schutzschalter. Ist das zulässig?

A. L., Bayern

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