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Leitungsverlegung im Treppenhaus eines Zweifamilienhauses
LBO, Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen, MLAR
Fragestellung
Meine Frage bezieht sich auf eine Leitungsanlage in einem Zweifamilienhaus mit Mansardenwohnung. Wir wollen im Treppenhaus unterhalb der aus Holz bestehenden Treppe ein flammwidriges PVC-Rohr vom EG bis in die Mansardenwohnung aufputz verlegen. Es soll vier NYM-Leitungen 3 x 1,5 aufnehmen. Diese Leitungen sind geschützt durch einen 30-mA-FI-Schutzschalter. Ist das zulässig?
Antwort (PDF-Version für "de"-Abonnenten)
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