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de 04/2010 zurück
Praxisproblem-Datenbank

CE-Kennzeichnung von Schaltanlagen – Zusatzanfrage

GSG, GPSG, diverse Verordnungen, EMVG, diverse EU-Richtlinien,
DIN EN 60439-1 (VDE 0660 Teil 500):2005-01, VDE 0839-81-1-1993-03,
DIN EN 61000-6-3 (VDE 0839-6-3):2002-08

(Zusatzanfrage zum Beitrag »CE-Kennzeichnung von Schaltanlagen« in »de« 7/2009, S. 34 ff.)

Hierzu eine Frage aus der Praxis. Die Schaltanlagen werden von einer Fachfirma (Schaltanlagenbauer) in der Werkstatt gefertigt und geprüft auf die Baustelle geliefert. Anschließend wird die Schaltanlage durch eine andere Firma (Installateur) auf der Baustelle aufgestellt, angeschlossen und nach den entsprechenden Messungen in Betrieb genommen. Es sind also zwei Firmen an dem Produkt Schaltanlage beteiligt. Zum Gesamtprodukt Schaltanlage hört m.E. auch ein fachgerechter Anschluss. Wenn der Schaltanlagenbauer die Konformitätserklärung er stellt, kann dies nicht den fachgerechten Anschluss beinhalten. Andererseits kann der Installateur keine Konformitätserklärung für ein Produkt erstellen, das er nicht gefertigt hat.

Wer erstellt nun die Konformitätserklärung?

J. B.

Antwort (PDF-Version für "de"-Abonnenten)

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